Redaktionsstatut

Redaktionsstatut

Vorwort

Die TeXnische Komödie ist die Vereinszeitschrift des Vereins DANTE e.V. Sie erscheint viermal jährlich in gedruckter Form und wird an die Mitglieder des Vereins verteilt.

Der Zweck der Vereinszeitschrift ist, die Mitglieder zu informieren. Dies betrifft sowohl Informationen, die den Zweck des Vereins nach §2 der Satzung betreffen, als auch vereinsinterne Informationen.

§1 Redaktion

Die Redaktion ist für die Vorbereitung der eingereichten Beiträge sowie den Satz zuständig. Die Redaktion besteht aus einem der Mitgliederversammlung verantwortlichen Redakteur, im folgenden »verantwortlicher Redakteur« genannt, sowie weiteren Redaktionsmitgliedern. Der verantwortliche Redakteur wird von der Mitgliederversammlung berufen sowie entlassen. Sollte der verantwortliche Redakteur zwischen Mitgliederversammlungen zurücktreten oder sein Amt nicht mehr ausüben können, so wird vom Präsidium übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein verantwortlicher Redakteur benannt. (Dabei sind vorzugsweise die weiteren Redaktionsmitglieder zu berücksichtigen.) Der verantwortliche Redakteur beruft und entläßt weitere Redaktionsmitglieder. Redaktionsmitglieder werden als aktive Vereinsmitglieder eingestuft. Mit dem reduzierten Mitgliedsbeitrag sind die Aufwendungen abgegolten. In Ausnahmefällen können zusätzliche Aufwandsentschädigungen vom Präsidium oder der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

§2 Beiträge

Beiträge für die Vereinszeitschrift werden bei der Redaktion eingereicht. Näheres ist dem Impressum zu entnehmen. Der Autor räumt dem Verein mit Einsendung einer Arbeit für diesen Beitrag das Vervielfältigungsrecht und ein Verbreitungsrecht als einfache Nutzungsrechte ein. Das Vervielfältigungsrecht ist nicht beschränkt. Das Verbreitungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Zwecke des Vereins und umfasst auch elektronische Medien.
Beiträge sollen namentlich gekennzeichnet werden. Im presserechtlichen Sinn tragen die namentlich genannten Verfasser die Verantwortung. Mit Einreichung der Arbeiten verpflichten sie sich, den Verein und die Redaktion von allen rechtlichen Folgen freizustellen (Dies betrifft beispielsweise Plagiat, Beleidigung etc.). Der Redaktionsschluß wird von der Redaktion in Abstimmung mit dem Präsidium festgelegt und in der jeweils aktuellen Ausgabe für die darauf folgende Ausgabe veröffentlicht. Beiträge, die nach dem Redaktionsschluß einer Ausgabe bei der Redaktion eingehen, brauchen für diese Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach dem Redaktionsschluß bereitet die Redaktion die Ausgabe schnellstmöglich vor. Die Beiträge für die Vereinszeitschrift können in drei Kategorien eingeteilt werden.

(1) Verlautbarungen des Präsidiums und Veröffentlichungen zu denen der Verein verpflichtet ist (Zu dieser Kategorie gehört das Grußwort, Protokolle von Mitgliederversammlungen, der Finanzbericht, sowie Ankündigungen von Veranstaltungen des Vereins.),
(2) Leserbriefe (Das sind Beiträge von Lesern, die auf vorangegangene Artikel oder das Vereinsgeschehen bezug nehmen.) und
(3) Beiträge technischen Inhalts (Hierzu zählen nicht nur Artikel zu TeX und verwandten Gebieten, sondern auch Besprechungen, Tagungsberichte, Tagungsankündigungen und ähnliches).

Die Einordnung der Beiträge in die oben genannten Kategorien wird von der Redaktion vorgenommen.

Für Beiträge der Kategorie (2) und (3) besteht kein Anspruch auf eine Veröffentlichung.

Beiträge der Kategorie (1) müssen, Beiträge der Kategorie (2) sollen in der nächsten erreichbaren (Das heißt in der Ausgabe, deren Redaktionsschluß noch nicht abgelaufen ist.) Ausgabe veröffentlicht werden.
Beiträge der Kategorie (2) können auch auszugsweise wiedergegeben werden, müssen dann aber als solches kenntlich gemacht werden. Die Redaktion kann Autoren von Beiträgen der Kategorie (2) und (3) auffordern, ihre Beiträge zu überarbeiten. Beiträge können von den Autoren zurückgezogen werden, sofern der Redaktionsschluß der Ausgabe, in der sie erscheinen sollen, noch nicht überschritten ist. Alle eingeräumten Nutzungsrechte an einem zurückgezogenen Beitrag fallen an den Autor zurück. Beiträge der Kategorie (3) können von der Redaktion abgelehnt werden. Alle eingeräumten Nutzungsrechte an einem abgelehnten Beitrag fallen zurück an den Autor.
Die eingeräumten Rechte verfallen ein Jahr nach der Einreichung eines Beitrages. Diese Frist beginnt für jede korrigierte Version, die vom Autor eingereicht wird, von neuem. Abweichend von dieser Regelung kann mit den Autoren ein anderer Zeitpunkt vereinbart werden. Im Streitfall zwischen Autoren und Redaktion kann das Präsidium zur Schlichtung eingeschaltet werden. Die Mitgliederversammlung kann als letzte Instanz angerufen werden.
Beiträge der Kategorien (2) und (3) sollen im Jahr mindestens zwei Drittel des Gesamtumfangs, pro Ausgabe mindestens die Hälfte des Umfangs einnehmen. Der Gesamtumfang der Vereinszeitschrift wird vom Präsidium in Absprache mit der Redaktion festgelegt.

§3 Schlußbestimmungen

Mit der Fertigstellung der Druckvorlage und deren Weitergabe an die zuständige Stelle endet die Zuständigkeit der Redaktion. (Der Kontakt zur Druckerei sowie der Versand sind nicht mehr im Aufgabenbereich der Redaktion. Das schließt aber nicht aus, daß Redaktionsmitglieder sich dieser Aufgaben annehmen, was aber nicht mehr von diesem Statut abgedeckt wird.)
Die Redaktion ist bei Fragen, die das endgültige Aussehen der Vereinszeitschrift betreffen, an Entscheidungen zu beteiligen. (Das betrifft beispielsweise die Anzahl und Größe der Seiten, die Druckart und die verwendete Papiersorte. Diese Regel ist notwendig, da das Statut keinen direkten Kontakt der Redaktion mit der Druckerei vorsieht.)
Die Redaktion ist bei Fragen, die die Veröffentlichung von Teilen der Vereinszeitschrift in anderer als der regulären, gedruckten Form betreffen, an Entscheidungen zu beteiligen. (Das betrifft beispielsweise die Herausgabe von Sonderdrucken oder die Präsentation im WWW.)